Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Project L2 UG, im folgenden Auftragnehmer genannt, gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.

Für alle von Project L2 UG erbrachten Leistungen gelten die nachfolgenden Bedingungen, die Bestandteil der Geschäftsbeziehung geworden sind.

Von diesen AGB abweichende Regelungen und Bedingungen, sowie Ergänzungen und individuelle Vereinbarungen zur Geschäftsbeziehung werden von Project L2 UG nur schriftlich und nach vorheriger Vereinbarung anerkannt.

2. Erteilung des Auftrags

Um eine Dienstleistung vom Auftragnehmer zu erhalten oder zu nutzen, muss der Kunde einen Auftrag erteilen. Dies geschieht im Bestellprozess durch Ausfüllen und Buchen des Zeitfensters. Die Buchung ist für den Auftraggeber verbindlich. Der Auftragnehmer kann die Buchung bis zu 48 Stunden vor dem Termin unter Angabe von Gründen stornieren. Wenn der Kunde bereits bezahlt hat, wird das Geld sofort zurückerstattet. Der Auftragnehmer wird sich stets bemühen, alle Buchungen zu ermöglichen und stattfinden zu lassen und wird sich um eine Verschiebung oder eine andere für den Auftraggeber akzeptable Lösung bemühen, ohne eine rechtliche Haftung anzuerkennen.

Der Vertrag kommt mit der Online-Buchung der Dienstleistung zustande. Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt ausschließlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. AGB des Auftraggebers sind daher ausgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen von den AGB des Auftragnehmers oder den AGB des Auftraggebers müssen in einem gesonderten Teil des Auftrags schriftlich festgehalten werden.

Angebote sind vorbehaltlich inhaltlicher und sonstiger Fehler 

Angebote werden nach 14 Tagen hinfällig, wenn der Auftraggeber nicht reagiert. Werden Angebote innerhalb von 14 Tagen vor Auftragsdatum angefordert, so sind sie nur 48 Stunden gültig (auch hier ist eine schriftliche Auftragsbestätigung erforderlich, siehe oben).

 

3. Lizenzen & Rechte

Bei Leistungen, die ausschließlich für den Auftraggeber erbracht werden, wird dem Auftraggeber das Recht eingeräumt, das Endprodukt durch den Produzenten Auftragnehmer zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt und ausschließlich und uneingeschränkt gegen volle Bezahlung zu nutzen, da sämtliches Rohmaterial bei Auftragnehmer verbleibt.

Finden diese AGB in einem bestehenden Vertragsverhältnis keine Anwendung, wird dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.

Dies gilt nicht für speziell für den Auftraggeber entwickelte Konzepte, Analysen und Unterlagen. Die hier genannten Rechte werden mit dem Auftraggeber in den Auftragsunterlagen speziell für das Konzept oder die Analyse vereinbart.

Das Urheberrecht an dem im Auftrag enthaltenen Objekt oder Werk verbleibt als geistige Schöpfung bei Auftragnehmer. Ein Weiterverkauf ist ausgeschlossen.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, darf der Auftragnehmer mit den vom Auftraggeber abgenommenen Ergebnissen für seine Leistungen werben. Soweit nichts anderes vereinbart ist, darf der Auftragnehmer den Auftraggeber als Referenz für die Zusammenarbeit nennen.

Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann als vereinbart, wenn die Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Nachträgliche Änderungen an den Werken dürfen ohne schriftliche Zustimmung von Auftragnehmer nicht vorgenommen werden.

Eine teilweise oder vollständige Nachahmung ist nicht gestattet. 

4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggber hat dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen technischen Voraussetzungen, Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Projektsprache ist Deutsch, sofern im Angebot nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Dies gilt auch für Informationen und Daten, die erst im Rahmen des Projektes entstehen.

Der Kunde ist verpflichtet, die gewünschten Korrekturen innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung der Ergebnisse durch Auftragnehmer schriftlich einzureichen. Werden die verlangten Korrekturen nicht innerhalb der vorgenannten Frist eingereicht, erlischt der Anspruch auf Korrekturen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Rohdaten über die genannte Frist hinaus aufzubewahren.

5. Rechtswidrige Nachrichten

Sollen rechtswidrige Inhalte oder Arbeiten ausgeführt werden, die nicht dem deutschen Recht entsprechen, behält sich Auftragnehmer vor, diese ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

6. Bestellsystem

Die Auftragserteilung erfolgt innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens. Der Auftragnehmer benötigt eine gewisse Zeit, um die notwendigen Vorbereitungen zur Erbringung seiner Leistungen zu treffen - ebenso wie der Auftraggeber gemäß Ziffer 4. Dies gilt insbesondere für Messen außerhalb von Frankfurt.

Die Zahlung erfolgt im Voraus per Überweisung (anfallende Gebühren trägt der Kunde) oder Barzahlung/Kreditkartenzahlung am Terminal am Messestand. Bei Kreditkartenzahlung wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt wird. Bei der Buchung gibt der Kunde im Bestellformular an, wie er bezahlen möchte – der Auftragnehmer plant die Abrechnung entsprechend.

Bei einer Stornierung nach Auftragserteilung werden bis zu 21 Tage im Voraus 50 %, danach 100 % des gesamten Projektbetrages in Rechnung gestellt. Eine Stornierung ist möglich, aber nur in einer Weise, die es dem Auftragnehmer erlaubt, zu reagieren (Telefonanruf, E-Mail, elektronische Medien).

7. Schlichtung/Schiedsverfahren

Einigen sich beide Parteien auf ein Schlichtungs-/Schiedsgerichtsverfahren vor einem ordentlichen Gerichtsverfahren, wird dieses eingeleitet. Es ist zu beachten, dass dies eine erhebliche Verzögerung der Einigung bedeuten kann. Die Parteien sind an das Schieds-/Vergleichsverfahren nicht gebunden. Das Recht, ein ordentliches Gericht anzurufen, wird dadurch nicht berührt. Beide Parteien können ein eigenes Schieds-/Vergleichsverfahren vereinbaren.

8. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Auftragnehmer. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist bis auf weiteres ausgeschlossen.

9. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in einem solchen Fall zur Zusammenarbeit, um die Gültigkeit des Vertrages und die Durchführbarkeit des Projektes zu gewährleisten. Die gleiche Mitwirkungspflicht besteht im Falle von Vertragslücken.

 

Project L2 UG Altenstadt, den 01.07.2024

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